WARNSCHUTZWESTEN EN 471 = EN ISO 20471
Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 (vormals VGB 12 § 56) geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeug- führer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.
Private PKW Nutzung in Deutschland Warnwestenpflicht ab 01.07.2014
In Deutschland gibt es eine Verpflichtung, in einem privat genutzten Kraftfahrzeug eine Warnweste ab den 01.07.2014 mitzuführen. Es ist jedoch unabhängig davon empfehlenswert, freiwillig eine solche Weste für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitzuführen. Sie erhöht gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die Sicherheit.
Quelle: ADAC
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